Wie kann ich mitmachen?
Zunächst müssen wir die Interessenten für die neu zu gründende Genossenschaft nach Regionen bündeln. Diese Informationen benötigen wir, um im Vorfeld die geplante Größe und die Konditionen für eine Bewerbung bei der Kommune für ein Neubaugründstück festlegen zu können. Sobald eine konkrete Bewerbung ansteht oder ein Zuschlag erfolgt, müssen die Konditionen rechtssicher auf die neu zu errichtende Genossenschaft und deren Satzung übertragen werden. Dies ist die Aufgabe der Dachgenossenschaft.
Folgende 3 Schritte geben dem konkreten Ablauf zu Ihrer Genossenschaftswohnung vor:
1.Schritt:
Ausfüllen eines Interessentenantrags. Hier ist der Name, und die Anzahl der Personen zu nennen, die eine Wohnung möchten. Dies ist noch nicht mit Kosten verbunden.
2. Schritt:
Stellen eines Mitgliedantrags in der neu zu gründenden Genossenschaft.
- Mitgliedschaftsantrags ist mit 1.500,00 Euro Mitgliedsbeitrag (einmalig) verbunden.
- Selbstnutzende Mitglieder der Genossenschaft müssen ihre Pflicht/Mindesteinlage entsprechend der Größe ihrer zu bewohnenden Wohnung/Haus entrichten; Dies gilt ebenfalls für die nicht selbst nutzenden Mitglieder – Genossen.
- Nach Fertigstellung des Objekts (Dauer: ca 1,5 – 2 Jahre) kann in die bereits satzungsmäßig vorgesehene Wohnung/Haus eingezogen und gewohnt werden.
3.Schritt:
Nach ca. 13-15 Jahren wird die Genossenschaft aufgelöst und in echtes Wohneigentum umgewandelt. Die selbstnutzenden Genossen erhalten dann die Möglichkeit (Vorkaufsrecht) die Wohnung/Haus zu den ursprünglichen Erstellungskosten zu erwerben und echte Wohnungs-/Hauseigentümer zu werden. Die nicht selbst nutzenden Genossen bekommen die Wohnungen-/Häuser gemäß ihres bereits zu Beginn entrichteten Pflichtbeitrags.